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   VGH Bayern, 28.04.2022 - 11 CS 21.3173   

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VGH Bayern, 28.04.2022 - 11 CS 21.3173 (https://dejure.org/2022,9939)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28.04.2022 - 11 CS 21.3173 (https://dejure.org/2022,9939)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28. April 2022 - 11 CS 21.3173 (https://dejure.org/2022,9939)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    StVG § 2 Abs. 8, § 3 Abs. 1 S. 1, S. 3; FeV § 11 Abs. 8, § 14 Abs. 1 S. 3, § 46 Abs. 1, Abs. 3, Nr. 9.2.2 der Anlage 4
    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens (gelegentlicher Cannabiskonsum) - einstweiliger Rechtsschutz

  • rewis.io

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei gelegentlichem Cannabiskonsum

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 17.11.2016 - 3 C 20.15

    Anforderung eines Fahreignungsgutachtens; Anordnung der Beibringung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 28.04.2022 - 11 CS 21.3173
    Der Schluss aus der Nichtvorlage eines angeforderten Fahreignungsgutachtens auf die fehlende Fahreignung ist gerechtfertigt, wenn die Anordnung formell und materiell rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig war (stRspr, vgl. BVerwG, U.v. 17.11.2016 - 3 C 20.15 - BVerwGE 156, 293 = juris Rn. 19 m.w.N.).

    aa) Entgegen der Auffassung des Antragstellers durfte das Landratsamt im maßgeblichen Zeitpunkt der Anordnung (vgl. BVerwG, U.v. 17.11.2016, a.a.O. Rn. 14; BayVGH, B.v. 11.2.2019 - 11 CS 18.1808 - juris Rn. 18) davon ausgehen, dass der Antragsteller zumindest gelegentlich Cannabis konsumiert oder konsumiert hat; daran hat sich bis heute nichts geändert.

  • VGH Bayern, 16.10.2019 - 11 CS 19.1434

    Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund des Verdachts des Bestehens einer Psychose

    Auszug aus VGH Bayern, 28.04.2022 - 11 CS 21.3173
    Diese Bestimmung normiert lediglich eine formelle und keine materielle Rechtmäßigkeitsvoraussetzung, so dass es auf die inhaltliche Richtigkeit oder Tragfähigkeit der Begründung des Sofortvollzugs nicht ankommt (vgl. BayVGH, B.v. 26.2.2021 - 11 CS 20.2979 - juris Rn. 23; B.v. 16.10.2019 - 11 CS 19.1434 - juris Rn. 20).

    Bei dieser häufig wiederkehrenden Sachverhaltsgestaltung, der eine typische Interessenlage zugrunde liegt, reicht es aus, diese Interessenlage aufzuzeigen und deutlich zu machen, dass sie nach Auffassung der Fahrerlaubnisbehörde auch im konkreten Fall vorliegt (vgl. BayVGH, B.v. 8.6.2021 - 11 CS 20.2342 - juris Rn. 17; B.v. 16.10.2019 - 11 CS 19.1434 - juris Rn. 20; B.v. 11.3.2016 - 11 CS 16.259 - juris Rn. 16; Hoppe in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 80 Rn. 46, 55).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2017 - 16 A 432/16

    Bisheriger Grenzwert für Cannabiskonsumenten im Straßenverkehr bestätigt

    Auszug aus VGH Bayern, 28.04.2022 - 11 CS 21.3173
    Vor dem Hintergrund des äußerst seltenen Falles, dass ein mit den Wirkungen der Droge noch völlig unerfahrener Erstkonsument bereits wenige Stunden nach dem Konsum ein Kraftfahrzeug führt und dann auch noch von der Polizei kontrolliert wird, ist im Rahmen der Beweiswürdigung die Annahme gerechtfertigt, dass ohne substantiierte und plausible Darlegung des Gegenteils nicht von einem einmaligen Konsum ausgegangen werden muss (vgl. BayVGH, B.v. 7.3.2022 - 11 CS 22.362 - juris Rn. 15; B.v. 25.6.2020 - 11 CS 20.791 - Blutalkohol 58, 300 = juris Rn. 23; OVG NW, U.v. 15.3.2017 - 16 A 432/16 - Blutalkohol 54, 328 = juris Rn. 47 ff. m.w.N.).
  • BVerwG, 11.04.2019 - 3 C 14.17

    Erstmaliger Verstoß eines gelegentlichen Cannabiskonsumenten gegen das Gebot des

    Auszug aus VGH Bayern, 28.04.2022 - 11 CS 21.3173
    Gelegentlicher Konsum von Cannabis liegt vor, wenn der Betroffene in zwei oder mehr selbständigen Konsumvorgängen Cannabis zu sich genommen hat und diese Konsumvorgänge einen gewissen, auch zeitlichen Zusammenhang aufweisen (stRspr, zuletzt BVerwG, U.v. 11.4.2019 - 3 C 14.17 - BVerwGE 165, 215 = juris Rn. 14).
  • VGH Bayern, 11.02.2019 - 11 CS 18.1808

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

    Auszug aus VGH Bayern, 28.04.2022 - 11 CS 21.3173
    aa) Entgegen der Auffassung des Antragstellers durfte das Landratsamt im maßgeblichen Zeitpunkt der Anordnung (vgl. BVerwG, U.v. 17.11.2016, a.a.O. Rn. 14; BayVGH, B.v. 11.2.2019 - 11 CS 18.1808 - juris Rn. 18) davon ausgehen, dass der Antragsteller zumindest gelegentlich Cannabis konsumiert oder konsumiert hat; daran hat sich bis heute nichts geändert.
  • BVerwG, 11.04.2019 - 3 C 25.17

    Aufklärungsmaßnahmen; Cannabis; Entziehung der Fahrerlaubnis;

    Auszug aus VGH Bayern, 28.04.2022 - 11 CS 21.3173
    Damit sie über eine hinreichend abgesicherte Beurteilungsgrundlage für die Prognose verfügt, ob der Betroffene auch künftig nicht zwischen einem möglicherweise die Fahrsicherheit beeinträchtigenden Konsum von Cannabis und dem Führen eines Fahrzeugs trennen wird, bedarf es dabei in der Regel einer medizinisch-psychologischen Begutachtung (vgl. BVerwG, U.v. 11.4.2019 - 3 C 25.17 - juris Rn. 28; BayVGH, B.v. 26.5.2021 - 11 CS 21.730 - juris Rn. 31).
  • VGH Bayern, 25.06.2020 - 11 CS 20.791

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei gelegentlichem Cannabiskonsum

    Auszug aus VGH Bayern, 28.04.2022 - 11 CS 21.3173
    Vor dem Hintergrund des äußerst seltenen Falles, dass ein mit den Wirkungen der Droge noch völlig unerfahrener Erstkonsument bereits wenige Stunden nach dem Konsum ein Kraftfahrzeug führt und dann auch noch von der Polizei kontrolliert wird, ist im Rahmen der Beweiswürdigung die Annahme gerechtfertigt, dass ohne substantiierte und plausible Darlegung des Gegenteils nicht von einem einmaligen Konsum ausgegangen werden muss (vgl. BayVGH, B.v. 7.3.2022 - 11 CS 22.362 - juris Rn. 15; B.v. 25.6.2020 - 11 CS 20.791 - Blutalkohol 58, 300 = juris Rn. 23; OVG NW, U.v. 15.3.2017 - 16 A 432/16 - Blutalkohol 54, 328 = juris Rn. 47 ff. m.w.N.).
  • VGH Bayern, 08.06.2021 - 11 CS 20.2342

    Zur Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines ärztlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 28.04.2022 - 11 CS 21.3173
    Bei dieser häufig wiederkehrenden Sachverhaltsgestaltung, der eine typische Interessenlage zugrunde liegt, reicht es aus, diese Interessenlage aufzuzeigen und deutlich zu machen, dass sie nach Auffassung der Fahrerlaubnisbehörde auch im konkreten Fall vorliegt (vgl. BayVGH, B.v. 8.6.2021 - 11 CS 20.2342 - juris Rn. 17; B.v. 16.10.2019 - 11 CS 19.1434 - juris Rn. 20; B.v. 11.3.2016 - 11 CS 16.259 - juris Rn. 16; Hoppe in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 80 Rn. 46, 55).
  • VGH Bayern, 26.08.2019 - 11 CS 19.1432

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach regelmäßigem Cannabiskonsum

    Auszug aus VGH Bayern, 28.04.2022 - 11 CS 21.3173
    Nach gesicherter Erkenntnis ist zwar ab einer THC-Carbonsäure-Konzentration von 150 ng/ml im Blutserum von einem regelmäßigen Cannabiskonsum auszugehen (vgl. BayVGH, B.v. 26.8.2019 - 11 CS 19.1432 - juris Rn. 9 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 26.02.2021 - 11 CS 20.2979

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem -

    Auszug aus VGH Bayern, 28.04.2022 - 11 CS 21.3173
    Diese Bestimmung normiert lediglich eine formelle und keine materielle Rechtmäßigkeitsvoraussetzung, so dass es auf die inhaltliche Richtigkeit oder Tragfähigkeit der Begründung des Sofortvollzugs nicht ankommt (vgl. BayVGH, B.v. 26.2.2021 - 11 CS 20.2979 - juris Rn. 23; B.v. 16.10.2019 - 11 CS 19.1434 - juris Rn. 20).
  • VGH Bayern, 26.05.2021 - 11 CS 21.730

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

  • VGH Bayern, 11.03.2016 - 11 CS 16.259

    Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge wegen Nichtbeibringung

  • VGH Bayern, 07.03.2022 - 11 CS 22.362

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

  • VGH Bayern, 15.03.2023 - 11 CS 23.59

    Teilnahme am Straßenverkehr mit einem Elektrokleinstfahrzeug (E-Scooter)

    Vor dem Hintergrund des äußerst seltenen Falles, dass ein mit den Wirkungen der Droge noch völlig unerfahrener Erstkonsument bereits wenige Stunden nach dem Konsum ein Kraftfahrzeug führt und dann auch noch von der Polizei kontrolliert wird, ist allerdings im Rahmen der Beweiswürdigung die Annahme gerechtfertigt, dass ohne substantiierte und plausible Darlegung des Gegenteils nicht von einem einmaligen Konsum ausgegangen werden muss (BayVGH, B.v. 7.3.2023 - 11 CS 22.2608 - juris Rn. 14; B.v. 28.4.2022 - 11 CS 21.3173 - juris Rn. 16; B.v. 7.3.2022 - 11 CS 22.362 - juris Rn. 15; B.v. 12.11.2021 - 11 CS 21.2536 - juris Rn. 14 f.).
  • VGH Bayern, 15.03.2023 - 11 CS 23.44

    Fahrt mit einem Elektrokleinstfahrzeug (E-Scooter) unter der Wirkung von Cannabis

    Vor dem Hintergrund des äußerst seltenen Falles, dass ein mit den Wirkungen der Droge noch völlig unerfahrener Erstkonsument bereits wenige Stunden nach dem Konsum ein Kraftfahrzeug führt und dann auch noch von der Polizei kontrolliert wird, ist allerdings im Rahmen der Beweiswürdigung die Annahme gerechtfertigt, dass ohne substantiierte und plausible Darlegung des Gegenteils nicht von einem einmaligen Konsum ausgegangen werden muss (BayVGH, B.v. 7.3.2023 - 11 CS 22.2608 - juris Rn. 14; B.v. 28.4.2022 - 11 CS 21.3173 - juris Rn. 16; B.v. 7.3.2022 - 11 CS 22.362 - juris Rn. 15; B.v. 12.11.2021 - 11 CS 21.2536 - juris Rn. 14 f.).
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